besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppen 3 und 5 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen
besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppen 3 und 5 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen