und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 13 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 13 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen
der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache
bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 13 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 13 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO sind Männer unterrepräsentiert
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen
12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert und im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz
Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen
unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert und im Bereich
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO sind Männer unterrepräsentiert
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen
12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV
Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen
unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert und im Bereich
unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert und im Bereich
werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit
werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit