und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen
der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 13 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 13 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen
12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO sind Männer unterrepräsentiert
unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert und im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz
Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO sind Männer unterrepräsentiert
unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen
bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV
12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 13 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 13 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen
Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen
unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert und im Bereich
werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit
werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit